AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung Eventfläche / Catering im List-Loft. List-Loft ist eine eingetragene Marke der Blueberries & Friends GmbH.

 

1. Vertragsabschluss

Alle Angebote der Marke List-Loft, eine Marke der Blueberries & Friends GmbH, sind verbindlich bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum. Mit der Bestellung stimmt der Kunde dem Angebot zu, welches die Blueberries & Friends GmbH durch Leistungserbringung annimmt. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

2. Geltungsbereich

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Blueberries & Friends GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich mit diesen einverstanden erklären.

3. Datenschutz/ Datenspeicherung

Für den Umgang mit Kundendaten, insbesondere die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung, sind die besonderen Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13, 14 und 21 DSGVO hier einsehbar. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten unserer Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

4. Eventfläche / Location

4.1 Vermietung Eventfläche

Das Mietobjekt wird in dem Zustand überlassen, in dem es sich befindet. Das Ausräumen und Umstellen des Mobiliars sowie die Veränderung der Ausstattung oder das Einbringen von fremdem Mobiliar ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch die Blueberries & Friends GmbH möglich. Dabei entstehende Mehrkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

4.2 Benutzung Eventfläche

Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung des Mietgegenstandes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Blueberries & Friends GmbH. Der Mieter sichert pflegliche und schonende Behandlung des Mietgegenstandes zu.

4.3 Folgende Punkte sind zusätzlich zu beachten

Die Verantwortung für Beschädigung, die aufgrund der durchgeführten Arbeiten von Mieter, seinen Mitarbeitern, seinen Gästen oder dessen Subunternehmern entstanden sind, übernimmt der Mieter.

Es darf in der Veranstaltungsfläche nicht mit Hubwagen gearbeitet werden. Sollte mit anderen rollbaren Wägen gearbeitet werden, darf die Belastung nicht so groß sein, dass Spuren auf dem Boden hinterlassen werden. Außerdem müssen die Rollen im Vorfeld auf Fremdkörper wie z.B. Steine untersucht werden.

Es darf keine Pyrotechnik benutzt werden. Nebelmaschinen o. Ä. dürfen nur nach Rücksprache benutzt werden.

Die vorhandenen, gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege sind ständig von allen Ein- und Aufbauten freizuhalten, das Abstellen von Möblierungen in diesen Wegen und Fluren ist nicht zulässig. Ebenfalls sind die Zugänge zu Feuerlöscheinrichtungen ständig freizuhalten.

Das Bekleben von Wänden, Fenstern etc. sowie Einschlagen von Nägeln ist untersagt.

Die Blueberries & Friends GmbH muss über alle erwarteten Dekorations- und technischen Aufbauten informiert werden (wie Einsatz von Tischdekoration mit Kerzen, Künstlerprogramm o. ä.).

Es dürfen nur Gegenstände zur Ausstattung und Ausschmückung verwendet werden, die nicht aus brennbaren Materialien (Baustoffklasse A), mindestens jedoch aus schwer entflammbaren Stoffen bestehen (B1-Material). Andere Baustoffe sind nicht zulässig, andere Dekomaterialien sind nur nach Genehmigung durch die Blueberries & Friends GmbH zulässig.

Der Mieter ist verpflichtet, Schäden die während der Veranstaltung (beim Auf- und Abbau) entstanden sind, schnellstmöglich an die Blueberries & Friends GmbH zu melden.

Es wird eine gemeinsame Abnahme für die genutzten Räume vor Aufbau und nach Abbau der Veranstaltung durchgeführt und protokolliert. Der Mieter ist verpflichtet, die Termine für die Abnahme vor Aufbau und nach Abbau einzuhalten.

4.4 Zutritt der Blueberries & Friends GmbH

Die Blueberries & Friends GmbH oder ihre Beauftragten sind berechtigt, die Mietsache während der gesamten Mietzeit zu betreten. Der Mieter bekommt keinen Schlüssel für Öffnung der gemieteten Räume, dafür sind ausschließlich Mitarbeiter der Blueberries & Friends GmbH oder von ihr autorisierte Mitarbeiter berechtigt, welche während der gesamten Mietzeit zur Verfügung steht.

4.5 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, soweit erforderlich, seine Veranstaltung steuerlich anzumelden und sonstige behördliche Genehmigungen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, auf eigene Kosten zu beantragen und einzuholen. Die Genehmigungen sind der Blueberries & Friends GmbH nachzuweisen. Die Anmeldung zur GEMA / KSK ist vom Mieter vorzunehmen und die Gebühren dafür trägt der Mieter. Soweit der Mieter eine öffentliche Veranstaltung durchführt, ist auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen etc. der Veranstalter inklusive dessen Adresse anzugeben, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverhältnis ausschließlich zwischen Veranstaltungsbesucher und Mieter besteht. Der Mieter hat wegen der mit der Veranstaltung verbundenen Risiken für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und diesen durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens der Blueberries & Friends GmbH nachzuweisen. Jede Art der Werbung auf den gemieteten Flächen / Räumen, in der unmittelbaren Umgebung und im Außenbereich der Location bedarf der besonderen schriftlichen Genehmigung durch die Blueberries & Friends GmbH. Dem Mieter ist nicht gestattet ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Blueberries & Friends GmbH Gewerbetreibende zur Ausübung ihres Gewerbes zu den Veranstaltungen zu bestellen. Das Be- und Entladen darf werktags nur nach vorheriger Absprache zu den von der Blueberries & Friends GmbH genehmigten Zeiten vom Mieter an die von der Blueberries & Friends GmbH angewiesenen Stellen erfolgen.

Alle technischen Anlagen des Gebäudes dürfen nur von Mitarbeitern oder Beauftragten von der Blueberries & Friends GmbH bedient werden. Die hierbei entstehenden Kosten übernimmt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet der Blueberries & Friends GmbH detaillierte Ablaufplanungen der Veranstaltung vorzulegen, sobald ihm diese bekannt sind, spätestens jedoch 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Der Mieter ist verpflichtet, die nach Brandschutzverordnung zulässige Anzahl an Personen nicht zu überschreiten.

Die Mieterin/der Mieter ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

Die Mieterin/der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie/er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie/er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.

Die Mieterin/der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat die Mieterin/der Mieter diese der Vermieterin/dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

4.6 Ausschlusskriterien

Der Raum/die Räume darf/dürfen nur zu dem iim Nutzungvertrag festgelegten Zweck genutzt werden. Der Raum/die Räume darf nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden:

  • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

Die Mieterin versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.

Die Mieterin versichert außerdem, dass während der Veranstaltung die Technologie von L. Ron Hubbard nicht angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.

Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.

Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag

4.7 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Soweit die Blueberries & Friends GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Blueberries & Friends GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes / des Gäste WLANs der Blueberries & Friends GmbH bedarf deren schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Räume der Blueberries & Friends GmbH gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Blueberries & Friends GmbH diese nicht zu vertreten hat.

Der Veranstalter ist mit Zustimmung der Blueberries & Friends GmbH berechtigt, eigene Telefon- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Blueberries & Friends GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.

Störungen an von der Blueberries & Friends GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Ein Recht zur Minderung des Mietzinses steht dem Veranstalter insoweit nicht zu.

4.8 Reinigung

Die komplette Reinigung wird von der Blueberries & Friends GmbH durch die hausintern beauftragte Reinigungsfirma durchgeführt und ist im Mietpreis enthalten. Sonderreinigungen sind nicht im Mietpreis enthalten und werden nach Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt.

4.9 Nutzungsbeeinträchtigungen

Die Blueberries & Friends GmbH haftet nicht für Beeinträchtigungen der Nutzung des Mietobjektes durch äußere Umstände, wie beispielsweise Verkehrsumleitungen, Aufgrabungen, Straßensperren, Geräusch-, Geruchs- und Staubbelästigungen oder höhere Gewalt, außer im Falle, dass diese auf von der Blueberries & Friends GmbH oder vom Eigentümer veranlasste Maßnahmen zurückgehen, die vom Mieter nicht nach gesetzlichen Vorschriften oder Regelungen dieses Vertrages zu dulden sind. Soweit die Haftung der Blueberries & Friends GmbH nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen wird, steht dem Mieter ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zu.

4.10 Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Mieter ist verpflichtet, Veränderungen und Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Vertragsbeendigung zu beseitigen und den früheren Zustand wieder herzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räume in dem Zustand, in dem er sie bei Mietbeginn übernommen hat, wieder zurückzugeben.

4.11 Haftung der Mieterin/des Mieters

Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.

Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

5. Haftung der Vermieterin/des Vermieters

Die Vermieterin/der Vermieter stellt der Mieterin/dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von der Vermieterin/dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.

Die Vermieterin/der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Vermieterin/der Vermieter haftet nicht für von der Mieterin/dem Mieter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).

Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Dienstleistungen Dritter, die auf speziellen Kundenwunsch angemietet oder in Auftrag gegeben werden. Treten hier Lieferschwierigkeiten oder die Erfüllung der beauftragten Leistungen auf, unabhängig aus welchem Rechtsgrund sie im Einzelnen herrühren mögen, bestehen diesbezüglich keine Ansprüche an die Blueberries & Friends GmbH.

6. Angebot & Lieferung

Unser Angebot ist freibleibend. Wir liefern alle Sach- und Dienstleistungen nach Auftragserteilung oder Bestätigung ab unserem Betrieb. Gewichtsabweichungen bleiben auf das branchenübliche Minimum beschränkt. Gläser, Geschirr, Bestecke und Platten, die nicht mit der unmittelbaren Lieferleistung in Zusammenhang stehen und/oder nicht zu unserem Standartsortiment gehören, sowie Tische, Stühle etc., verleihen wir gegen Berechnung. Alle Materialien bleiben, unabhängig davon, ob sie kostenlos oder gegen Berechnung zur Verfügung gestellt werden, Eigentum der Blueberries & Friends GmbH. Bei Getränken ist, wenn nicht anders vereinbart, eine Festabnahme der bestellten Mengen erforderlich.

7. Buchung & Leistungsumfang

Die vom Kunden jeweils mitgeteilte Ausstattung des Raumes, Produktauswahl, Produktmenge sowie weitere vereinbarte Leistungen werden hiermit endgültig und damit vertraglich bindend vereinbart. Diese Vereinbarung bestimmt unseren Leistungsumfang und damit den Preis. Eine nachträgliche Änderung ändert unseren Leistungsumfang und den Preis. Eine solche Änderung ist nur dann möglich, wenn wir uns damit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen. Den Bedarf an Servicepersonal, zusätzlichem Equipment durch Dritte oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen bitten wir so frühzeitig als möglich aufzugeben.

Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass die Blueberries & Friends GmbH dem zugestimmt hat, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die Blueberries & Friends GmbH trifft ein Verschulden.

8. Gefahrenübergang und Gewährleistung

8.1 Soweit in den Fällen der Lieferung der durch uns gestellten Speisen eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme für den Gefahrenübergang auf den Vertragspartner maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner das Werk nicht innerhalb einer ihm von uns bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

8.2 Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt, Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Blueberries & Friends GmbH nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Blueberries & Friends GmbH.

8.3 Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachkommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und uns bestehende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen.

9. Teilnehmerzahl

Der Auftraggeber verpflichtet sich der Blueberries & Friends GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definierte Ausstattung des Raumes sowie die Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Ansonsten wird mit der maximal angegebenen Personenzahl abgerechnet (dies gilt auch bei Stornierung der Veranstaltung). Die Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Ausstattung, Speisen und Getränken werden gesondert berechnet.

10. Preise und Zahlungsmodalitäten

10.1 Gegenüber gewerblich tätigen Kunden bzw. Unternehmern sind alle Preise zusätzlich 19 % MwSt. zu verstehen. Vereinbarte Bruttopreise gegenüber nicht gewerblich tätigen natürlichen Personen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preis- und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor. Es gilt der zum Datum der Rechnungsstellung gültige MwSt-Satz.

10.2 Zahlung

Mit der Auftragserteilung, spätestens aber 30 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, stellen wir 50 % der kalkulierten Kosten als Vorauszahlung in Rechnung. Die restliche Summe wird im Anschluss an die Veranstaltung unter Berücksichtigung eventuell zu berechnender Verbrauchsgüter in Rechnung gestellt.

11. Stornierung / Rücktritt / Kündigung

11.1 Rücktritt / Kündigung des Vertrages ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

11.2 Wird ein Vertrag vom Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder von einer der Vertragsparteien aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gekündigt oder anderweitig storniert, werden wir folgende Stornierungskosten berechnen um unseren Aufwand/Kosten zu decken:

Auftragssumme bis 2500€

30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 65 % der Vertragssumme

15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 85 % der Vertragssumme

10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 95 % der Vertragssumme

Auftragssumme ab 2500€

90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 65 % der Vertragssumme

30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 85 % der Vertragssumme

15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 95 % der Vertragssumme

Sämtliche Aufträge, die später als 5 bzw. 10 Tage vorher storniert werden, müssen wir mit 100 % der Kosten berechnen.

Die vorgenannten Stornierungskosten gelten auch bei Reduzierung der Teilnehmerzahl im jeweiligen Verhältnis zur zunächst angemeldeten Teilnehmerzahl.

11.3 Wird eine bestätigte Veranstaltung /ein gebuchtes Catering terminlich verschoben, erlauben wir uns, eine Umbuchungsgebühr bis zu einer Höhe von 10 % der Auftragssumme zu erheben. Dies dient der Kompensation des entstandenen Mehraufwandes sowie einem möglichen Miet- und Umsatzausfall, wenn der freigehaltene Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

11.4 Soweit die Blueberries & Friends GmbH für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft oder Räumlichkeiten anmietet, handelt die Blueberries & Friends GmbH im Namen und auf Rechnung des Kunden. Hierbei gelten die Rücktrittsbedingungen des Vermieters und die Blueberries & Friends GmbH kann hierdurch entstandene Stornokosten in voller Höhe an den Kunden weiterverrechnen.

11.5 Die vorgenannten Stornierungskosten gelten auch bei Reduzierung der Teilnehmerzahl im jeweiligen Verhältnis zur zunächst angemeldeten Teilnehmerzahl.

11.6 Wird eine bestätigte Veranstaltung /ein gebuchtes Catering terminlich verschoben, erlauben wir uns, eine Umbuchungsgebühr bis zu einer Höhe von 10 % der Auftragssumme zu erheben. Dies dient der Kompensation des entstandenen Mehraufwandes sowie einem möglichen Umsatzausfall, wenn der freigehaltene Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

11.7 Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die Blueberries & Friends GmbH wird an der Erfüllung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen oder durch höhere Gewalt daran gehindert. In diesem Fall, wenn die Leistung nicht in angemessener Frist erbracht werden kann, wird die Blueberries & Friends GmbH von der Liefer- und Leistungspflicht frei. Hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Kunden entfallen.

12. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen in der Location mitbringen. Dies bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit der Blueberries & Friends GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten und eine Geschirr- und Gläserpauschale berechnet.

13. Bruch & Verlust

Mit Ausnahme der Speisen und Getränke erfolgt die Überlassung weiteren Equipments (z.B. technische Ausstattung, Geschirr, Gläser, Besteck, Mobiliar) nur zeitweise. Soweit nicht durch unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht, trägt der Kunde ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Bruch und Schwund sind der Blueberries & Friends GmbH nach dem Neuwert zu ersetzen.

14. Austauschrecht

Die Blueberries & Friends GmbH ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die im Angebot aufgeführten Produkte gegen gleichwertige auszutauschen, sofern die ursprünglichen Zutaten nicht verfügbar sind, die Ware mindestens gleichwertig ist, der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entspricht und der Austausch zumutbar ist.

15. Schlussbestimmungen

Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2. Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Hannover.

15.3 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.